Stipendien sind die erste Anlaufstelle – denn sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Ob von Stiftungen wie DAAD, Fulbright oder Begabtenförderwerken: Es gibt Voll- und Teilstipendien. Klar ist aber auch: Gerade für Vollstipendien ist die Konkurrenz hoch. Neben einem Prädikatsexamen zählen soziales Engagement, internationale Erfahrung oder ein spannendes Promotionsvorhaben.
💡 Tipp: Nutze Plattformen wie MyStipendium.de, e-fellows.net oder Stipendienlotse.de, um passende Programme zu finden.
Auch einige Law Schools vergeben eigene Scholarships – meist nach dem Erhalt der Studienplatzzusage. Diese sind zwar nicht rückzahlbar, aber häufig ebenfalls leistungsgebunden.
Der staatliche Bildungskredit (z. B. vom Bundesverwaltungsamt) ist eine beliebte Option. Vorteile: günstige Zinsen, keine Sicherheiten nötig. Nachteil: Das monatliche Fördervolumen ist mit rund 300 € eher symbolisch – also eher als Ergänzung geeignet. Außerdem: Beantragt werden kann der Kredit erst kurz vor Studienbeginn, was bei Visumsanträgen zum Problem werden kann.
2. Bankkredite
Klassische Studienkredite von Banken (z. B. Deutsche Bank, Sparkassen, KfW) bieten höhere Summen, aber sie haben Haken: Rückzahlung beginnt nach dem Studium – meist unabhängig vom Einkommen. Gerade im Referendariat oder bei einer anschließenden Promotion kann das finanziell eng werden.
⚠️ Risiken:
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Starrer Tilgungsplan, wenig Flexibilität
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Rückzahlung auch bei geringem Einkommen
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Oft Sicherheiten oder Bürgschaften nötig
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Zinsen zwischen 6–9 % jährlich möglich
Einen guten Überblick bietet der CHE-Studienkredittest, der jährlich Finanzierungsangebote auf Kriterien wie Flexibilität, Risiko und Zugang vergleicht.
Income Share Agreements (ISAs) – flexible Zahlungen ohne Risiko
Eine moderne Alternative zu Kredit und Stipendium sind Income Share Agreements (ISAs), auch bekannt als Umgekehrter Generationenvertrag (UGV). Sie funktionieren nach dem Prinzip: Du studierst jetzt, zahlst später – aber auch nur, wenn du kannst.
Beispiel: Eine Studierendenfördergesellschaft übernimmt für dich:
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Studiengebühren
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auf Wunsch auch Lebenshaltungs- und Reisekosten
Du verpflichtest dich im Gegenzug zu einkommensabhängigen Zahlungen über maximal 10 Zahlungsjahre – aber eben nur, wenn du mehr als 30.000 € brutto im Jahr verdienst. Die Zahlungsphase beginnt erst nach Studienabschluss. Während Referendariat, Promotion oder Elternzeit entfällt die Zahlung. Spätestens nach 20 Jahren endet die Rückzahlungspflicht komplett, egal wie viel du gezahlt hast.
Vorteile auf einen Blick:
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Keine Schulden im klassischen Sinn
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Keine Sicherheiten oder Bürgschaften notwendig
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Keine Zahlungen bei geringem Einkommen
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Vertragsabschluss möglich, noch bevor Stipendienentscheidungen gefallen sind
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Kombinierbar mit Stipendien
💡 Solidarprinzip: Die Zahlungen erfolgreicher Absolvent:innen ermöglichen neuen Studierenden ihr Wunschstudium – ein echtes „Giving Back“-Modell.
Fazit: Frühzeitig planen – realistisch kalkulieren
Ein LL.M. ist eine Investition in deine Zukunft – aber keine, die man leichtfertig angehen sollte. Die Finanzierung ist oft eine Mischung aus verschiedenen Bausteinen: ein bisschen Eigenkapital, ein (Teil-)Stipendium, ein flexibles Finanzierungsmodell wie ein ISA.
Wichtig: Rechne durch, was du wirklich brauchst. Berücksichtige nicht nur Studiengebühren, sondern auch Miete, Lebenshaltung, Visum, Reisekosten und ggf. Versicherungen. Vergleiche Anbieter, lies das Kleingedruckte – und frag bei Unklarheiten lieber einmal zu viel nach.
Denn egal, ob du dich für Stipendium, Kredit oder Income Share Agreement entscheidest – deine finanzielle Unabhängigkeit nach dem Studium ist genauso wichtig wie dein Abschluss.
💡 Schon gewusst? Viele Kanzleien fördern ein LL.M.-Studium bei späterer Jobzusage. Frag bei Praktika oder im Bewerbungsprozess aktiv nach "LL.M.-Tracks" oder Fördermodellen – gerade in Großkanzleien sind solche Programme keine Seltenheit.