Du hast Fragen?

Hier findest du die wichtigsten Antworten.

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  • Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

    Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine EU-Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis innerhalb der EU sowie grundlegende Deutschkenntnisse. Sind diese Kriterien erfüllt, kannst du dich bei uns bewerben. Bei der Auswahl der Bewerber achten wir auf gute schulische und akademische Leistungen und ggf. Praxiserfahrungen. Der Studienvertrag mit der Hochschule muss noch nicht unterschrieben sein.

  • Mögliche Förderung von Nicht-EU-Staatsbürgern

    Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine EU-Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis innerhalb der EU sowie grundlegende Deutschkenntnisse. Bewerber:innen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Kanada, USA, Australien und Neuseeland können im Einzelfall ebenfalls eine Förderung erhalten.

  • Muss ich mich für die Teilnahme am UGV bewerben?

    Für eine unverbindliche Beratung ist keine Bewerbung notwendig. Wer das Auswahlverfahren der Hochschule bestanden hat, kann seine Bewerbung direkt per Mail an mail@braincapital.de senden. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen beinhalten folgende Dokumente als pdf-Datei: Lebenslauf, Kopien des Abitur- und/ oder Bachelor-/ Masterzeugnisses, Einkommensnachweis (nur bei berufsbegleitenden Programmen), Studienplatzzusage der Hochschule sowie eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses.

  • Wann ist der ideale Bewerbungszeitpunkt?

    Deine Bewerbung erfolgt am besten nach bestandener Aufnahmeprüfung an der Hochschule. Bei Brain Capital gibt keine Bewerbungsfristen. Auch während des laufenden Studiums kann man sich für eine Förderung bewerben.

  • Ist eine Bewerbung auch während des laufenden Studiums möglich?

    Ja. In den meisten Fällen kann man sich auch während des laufenden Studiums bewerben. Auch höhere Semester können sich jederzeit für die Teilnahme am UGV bewerben und die Förderung in Anspruch nehmen.

  • Wo finden die Vertragsgespräche nach erfolgreicher Bewerbung statt?

    Nach positivem Check deiner Bewerbungsunterlagen laden wir dich zum persönlichen Gespräch ein. Dieses findet entweder in unserem Büro oder per Videochat statt. Wir senden dir hierfür einen MSTeams-Link.

  • Ich bin zu Studienbeginn noch nicht volljährig. Ist dies ein Problem?

    Nein. Der Vertrag kann trotzdem abgeschlossen werden. Nach dem 18. Geburtstag muss lediglich schriftlich bestätigt werden, dass der Studierende weiterhin am UGV teilnehmen möchte.

  • Ich habe mein Abitur noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Eine Bewerbung ist auch ohne Vorliegen des Abiturzeugnis möglich. Schicke uns stattdessen die Halbjahreszeugnisse der Oberstufe zu.

  • Muss „Bedürftigkeit" nachgewiesen werden um ein Finanzierungsangebot zu erhalten?

    Nein. Die Teilnahme und Förderung ist unabhängig vom persönlichen finanziellen Hintergrund.

  • Sind finanzielle Sicherheiten, Restschuldversicherungen oder Bürgschaften erforderlich?

    Nein

  • Welcher Zinssatz wird im Vertrag vereinbart?

    Das Modell sieht keinen regulären Zinssatz oder effektiven Jahreszins vor. Das Angebot ist kein Kredit. Nach dem Studium und erst ab Erreichen des Mindesteinkommens wird ein fixer Prozentsatz der Jahreseinkünfte an den Bildungsfonds gezahlt.

  • Welches Einkommen wird in der Zahlungsphase zugrunde gelegt?

    Die Summe der positiven Einkünfte gemäß Steuerbescheid. Konkret: Einkommen im Sinne des Fördervertrages ist die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) (Einkünfte = Einnahmen abzgl. Werbungskosten / Kosten im direkten Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit

  • Was passiert, wenn ich ein sehr geringes Einkommen erziele, arbeitslos oder berufsunfähig bin?

    Die Zahlung ist nicht an den beruflichen Status, sondern an die Höhe der Jahreseinkünfte gekoppelt. Liegt dieses 20 Jahre (max. Vertragslaufzeit) lang unter dem vereinbarten Mindesteinkommen, muss gar nichts gezahlt werden. Wenn z. B. innerhalb der 20 Jahre, nur in fünf Jahren Jahreseinkünfte oberhalb der Mindestgrenze erreicht wurde, werden nur in diesen fünf Jahren Zahlungen geleistet. Nach Ablauf von 20 Jahren entfallen alle Forderungen.

  • Wann beginnt die Zahlungsphase?

    Diese beginnt i. d. R. nach Studienabschluss und nur sofern das vereinbarte Mindesteinkommen erreicht wird. Liegt es unter dieser Grenze, ist in dem Kalenderjahr keine Zahlung zu leisten. Diese Regelung gilt während der gesamten Laufzeit.

  • Wie lange ist mein Zahlungszeitraum?

    Die Rückzahlung ist für max. 10 Zahlungsjahre fällig. Sinken die Jahreseinkünfte unter die Mindestgrenze, entfällt daraufhin die Zahlungsverpflichtung in dem betreffenden Jahr und wird hinten angehangen. Spätestens 20 Jahre nach Studienabschluss entfällt die Zahlungsverpflichtung ganz, unabhängig davon, ob die gesamten Zahlungsjahre tatsächlich erfüllt wurden.

  • Welche weiteren Verpflichtungen habe ich während der Zahlungsphase?

    Geförderte sind verpflichtet, stets ihre aktuellen Kontaktdaten an Brain Capital zu übermitteln, jährlich einen Einkommensnachweis vorzulegen und die fälligen einkommensabhängigen Zahlungen zu leisten. Weitere Verpflichtungen, Beschränkungen, notwendige Nachweise o. ä. existieren nicht.

  • Sind meine Zahlungen nach oben gedeckelt?

    Ja. Für diejenigen, die sehr hohe Jahreseinkünfte erzielen, greift eine vertraglich festgelegte Höchstgrenze. Über die gesamte Zahlungsdauer muss maximal das inflationierte Doppelte des Förderbetrags gezahlt werden. Darüber hinaus gibt es auch eine vertraglich vereinbarte jährliche Höchstgrenze.

  • Ist eine Teilfinanzierung der Studiengebühren möglich?

    Ja. Dein Finanzierungsbedarf bestimmt die Förderhöhe. Der Prozentsatz für die einkommensabhängige Zahlung nach Studienabschluss reduziert sich proportional. Die Zahlungsjahre bleiben konstant. Unser Modell kann problemlos mit Stipendien oder sonstiger finanzieller Unterstützung kombiniert werden. Auch die Kombination mit einem klassischen Kredit ist denkbar.

  • Kann der Bildungsfonds mit einem Stipendium, BAföG oder anderen Darlehen kombiniert werden?

    Ja. Bereits bei der Bewerbung und spätestens im Vertragsgespräch können diese Details zur Finanzierung der verbleibenden Studiengebühren geklärt werden. Der Prozentsatz für die einkommensabhängige Zahlung reduziert sich proportional. Die Finanzierung der Studiengebühren über unser Modell stellt im Sinne des BAföG kein Vermögen oder Einkommen dar, sodass der Bezug von BAföG unproblematisch ist. Diese Auskunft ist unverbindlich. Detaillierte Informationen sollten beim zuständigen BAföG-Amt eingeholt werden.

  • Besteht die Möglichkeit Lebenshaltungskosten im Rahmen des Studiums zu finanzieren?

    Eine Finanzierung der Lebenshaltungskosten mit dem Bildungsfonds ist teilweise möglich.

  • Können Auslandssemester mit dem Bildungsfonds finanziert werden?

    Zusätzliche Kosten für ein Auslandssemester, die nicht in den Studiengebühren inbegriffen sind, können im Einzelfall ebenfalls finanziert werden.

  • Kann ein anschließendes Masterstudium über das Modell finanziert werden?

    Grundsätzlich ja. Allerdings bedarf es einer erneuten Prüfung deiner Bewerbung.

  • Ist eine vorzeitige Rückführung bzw. Ausstieg aus dem Vertrag möglich?

    Ja, in Ausnahmefällen ist das ist möglich. Solche Vereinbarungen sind jedoch individuell zu treffen.

  • Was geschieht bei Abbruch des Studiums?

    Bei Abbruch des Studiums wandelt sich die bis dahin in Anspruch genommene Fördersumme in ein normales Darlehen um.

  • Was passiert im Sterbefall?

    Die Rückzahlung ist ausschließlich an die persönlichen Jahreseinkünfte gekoppelt. Im Falle des Todes erlöschen sämtliche Forderungsansprüche. Hinterbliebene oder Versicherungen (Lebensversicherungen) werden nicht in Regress gezogen.

  • Sind die Rückzahlungen steuerlich absetzbar?

    Bei Förderverträgen zur Studiengebührenfinanzierungen stellen deine Zahlungen nachgelagerte Studiengebührenzahlungen dar. Diese sind nach derzeitiger Rechtslage jeweils zum Zahlungszeitpunkt in Deutschland teilweise steuerlich absetzbar. Zukünftige Änderungen oder abweichende Rechtsprechung sind nicht auszuschließen.

  • Wo erfahre ich mehr, wenn ich weitere Fragen habe?

    Das Team von Brain Capital beantwortet gerne weitere Fragen zu unserem Modell, telefonisch unter +49 2602 91034 21 oder jederzeit per Mail: mail@braincapital.de